- stellen das Wohlergehen jeder Klientin und jedes Klienten in den Vordergrund ihrer Handlungen, ungeachtet deren Herkunft, religiöser Zugehörigkeit oder sozialer Stellung.
- respektieren die persönliche Integrität der Klient*innen, vermeiden Übergriffe jeglicher Art und zielen auf eine tragfähige, sichere und schützende Beziehung hin.
- begegnen ihren Klient*innen mit Achtsamkeit, Mitgefühl und Wertfreiheit.
- gehen in ihrer Arbeit ressourcen- und lösungsorientiert vor.
- bieten nur die fachlichen Leistungen an, für welche sie entsprechende Qualifikationen und Kompetenzen erworben haben; andernfalls leiten sie Klient*innen an entsprechende Fachpersonen weiter.
- informieren sich durch entsprechende Fortbildungen über den aktuellen Stand der Forschung, der Theorienbildung und der methodisch/praktischen Entwicklung.
- stellen keine Diagnosen.
- dokumentieren ihre Arbeit und werten diese zusammen mit Klient*innen regelmässig aus. Daran orientiert sich das weitere Vorgehen.
- unterstehen der Schweigepflicht in allem, was ihnen während ihrer Berufsausübung anvertraut wird.
- verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen wie Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, um Klient*innen eine optimale Hilfestellung anzubieten, und halten sich ans Prinzip der Kollegialität.
- richten ihr Entgelt nach der erbrachten Leistung und nach der dafür aufgewendeten Zeit.
- sind sich bewusst, dass ihr Gesundheitsverhalten dasjenige ihrer Mitmenschen beeinflussen kann.
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